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Liebes Praxisteam,
die Welt steht Kopf und jeder von uns muss tagtäglich immense Herausforderungen bewältigen! Da sind (wenn auch kleine) positive Nachrichten wie diese besonders willkommen:
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) haben gemeinsam eine Vereinbarung getroffen, um die aufgrund der COVID-19-Pandemie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und Hygieneaufwand zu erstatten. Ab sofort können Zahnärzte eine Corona-Hygiene-Pauschale von 14,23 Euro je Sitzung abrechnen. Diese Extravergütung ist laut Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen analog nach der GOZ-Nr. 3010 zu berechnen. Dieser Beschluss gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli 2020.
Für GKV-Patienten gilt diese Regelung grundsätzlich nicht.
Ausnahme: Für GKV-Patienten, die Privatleistungen in Anspruch nehmen, gelten folgende Regelungen:
- Besteht Anspruch auf Kostenerstattung durch eine private Zusatzversicherung (hier können tarifliche Leistungsbegrenzungen wie Erstattungsobergrenzen oder Zahnstaffelregelungen einer Erstattung entgegenstehen) kann die Corona-Hygiene-Pauschale berechnet werden.
- Wird der erhöhte Hygieneaufwand nicht durch eine gesonderte Vergütung bzw. kostenlose Bereitstellung von Hygienematerialien der GKV abgedeckt (keine Doppelberechnung) kann die Corona-Hygiene-Pauschale berechnet werden.
Alles Gute und bleiben Sie gesund! ?
Ihr DAISY-Team
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