BZÄK, PKV und Beihilfe haben eine erneute Verlängerung der Corona-Hygienepauschale abgelehnt.
Die bisher geltende Hygiene-Pauschale (GOÄ-Nr. Ä383 analog) kann nur noch im Zusammenhang mit Behandlungen bis zum 31.03.2022 abgerechnet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.