Neue GOÄ: Coming soon ...
Aber hoffentlich nicht im Hauruck-Verfahren !
Aus heutiger Sicht wird die Verschiebung des Inkrafttretens der neuen GOÄ durch den Verordnungsgeber um ein weiteres Jahr von den meisten „Betroffenen“ durchweg begrüßt. Denn es gibt allen Zahnärztinnen, Zahnärzten und deren Mitarbeitenden genügend Zeit, sich auf diese massiven Änderungen bei der Abrechnung nach und nach einstellen zu können.
Damit wir Ihnen bereits Mitte 2027 das perfekt aufbereitete Wissen zur Verfügung stellen können, hat unser Entwicklungsteam schon heute damit begonnen, die umfangreichen Live-Webinare und Streaming-Videos zur neuen GOÄ zu gestalten.
Es ist unser Ziel, Sie auf diese umfangreichen Änderungen – sowohl bei der eigentlichen Abrechnung als auch beim System – gründlich und in aller Ruhe vorzubereiten, damit Sie dem Inkrafttreten der neuen GOÄ ab 1. Januar 2028 gelassen entgegensehen können.
Bleiben Sie up to date und verfolgen Sie den jeweils aktuellen Stand zur neuen GOÄ, den Fortbildungs-Terminen u.v.a.m. auf unserer Homepage sowie unserem Instagram-Account.
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