Erneute Verlängerung zur Berechnung der Corona-Hygienepauschale bis zum 31.03.2022

PKV und Beihilfe haben – trotz der ursprünglich anderslautenden Ankündigung im letzten Beschluss Nr. 47 – einer erneuten Verlängerung der Hygienepauschale zugestimmt.
Die Hygienepauschale kann daher ab dem 01. Januar 2022 als analoge Leistung gemäß § 6 Abs. 1 GOZ nach der GOÄ-Nr. Ä383 [Kutane Testung (z. B. von Pirquet, Moro)] mit einer Punktzahl von 30, analog berechnet werden (zum 2,3fachem Gebührensatz = Gebühr in Höhe von 4,02€, je Sitzung)
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