Details

Es hat sich eine Änderung der FAQ-Liste der KZV Baden-Württemberg zur Bema-Nr. ATG (Parodontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch) ergeben. Bitte beachten Sie, dass die Bema-Leistung ATG erst nach (!) Genehmigung des PAR-Status (Bema-Nr. 4) abgerechnet werden darf.

Damit Sie bestmöglich informiert bleiben, empfehlen wir Ihnen, regelmäßig die tagesaktuelle Fassung im internen Bereich Ihrer KZV-BW abzurufen.


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Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!