Honorarfreiheit ohne "WENN und ABER"!
Wie man Honorare praxisnah kalkuliert, Patienten souverän überzeugt und rechtssichere Vereinbarungen trifft. Mit Sylvia Wuttig

Zahnmedizinische GOZ-Leistungen zu den Honoraren von 1988? Das geht (eigentlich) gar nicht! Trotzdem sieht die Realität in vielen Praxen anders aus, denn statistisch betrachtet, wird der 2,3-fache Faktor viel zu selten überschritten. Auch wenn bestimmte Leistungen hier und da mit dem 3,5-fachen Faktor berechnet werden, ist das nur der berühmte „Tropfen auf den heißen Stein“. Um die ständig steigenden Personal-, Material- und Betriebskosten auszugleichen, ist ein strategisches Umdenken mehr als überfällig. Das Unternehmen Zahnarztpraxis darf und muss Gewinne erzielen!

Die jährliche Anhebung der Bema-Punktwerte ist eine feine Sache; aber was passiert in der GOZ? Nichts !!! Stillstand seit fast vier Jahrzehnten !!! Aussicht auf Besserung? Nicht in Sicht! Jetzt gilt das Motto: „Hilf dir selbst, sonst hilft dir keiner.“

Tatsächlich ist die individuelle Honorarvereinbarung der einzige und rechtlich sicherste Weg zu einem angemessenen Honorar, der von immer mehr Praxen gegangen wird, ja sogar gegangen werden muss. Dass Honorare im Rahmen einer abweichenden Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ angemessen gesteigert und abgesichert werden müssen, sollte im Praxisalltag zur Selbstverständlichkeit werden. Das einzige „Problem“ dabei ist, dass DAISY-Kunden nach der konsequenten Umsetzung immer wieder sagen: „Warum haben wir nicht schon viel früher damit begonnen?“

In diesem DAISY-Webinar lernen Sie, wie man sowohl bei Kassen- als auch Privatpatienten Honorare betriebswirtschaftlich korrekt kalkuliert und rechtssicher vereinbart. Dabei stehen nicht nur die gesetzlichen Vorschriften und wertvolles Hintergrundwissen im Vordergrund, sondern Sie erhalten darüber hinaus auch den nötigen Rückenwind für die überaus wichtige Patientenkommunikation, damit Sie Ihre Patienten souverän und rechtssicher aufklären können. Nur so können Unklarheiten, Missverständnisse und Hindernisse bei der Leistungserstattung durch Zusatz- und Privatversicherungen bereits im Vorfeld effektiv vermieden werden.

Überblick

  • Daten, Zahlen, Fakten zu GOZ- und GOÄ-Honoraren
  • Warum stellt der 4,5-fache Faktor das „neue 2,3“ dar?
  • Benchmarkzahlen der BZÄK und Factoringunternehmen

Gesetzliche Grundlagen zur allgemeinen Faktorsteigerung und zur abweichenden Honorarvereinbarung

  • Welche Rechtsgrundlagen unbedingt beachtet werden müssen
  • Eindeutige Urteile, die Honorarvereinbarungen bestätigt haben
  • Begründungspflichten und Begründungsmöglichkeiten

Honorare exakt kalkulieren, korrekt vereinbaren und fehlerfrei liquidieren

  • Ein echtes No-Go: Honorare dürfen nicht unterhalb des sogenannten „Bema-Niveaus“ angesetzt werden !
  • Was geht, was geht nicht: Individuelle versus pauschale Honorarvereinbarung
  • Rechtliche Wege: GOZ-konforme Möglichkeiten einer „pauschalen“ Honorarvereinbarung
  • Dokumentation: Warum eine Unterschrift alleine nicht ausreicht Patientenkommunikation
  • Der wichtigste Leitsatz: Aufklärung statt Rechtfertigung!
  • Wie, wann und wer: Gute Gestaltung, perfekter Zeitpunkt und selbstbewusste Personen, die überzeugen können
  • Zuständigkeiten flexibel gestalten: Aufgabenverteilung zwischen ZFA/ZMV und Zahnärztinnen/Zahnärzten präzise festlegen
  • Wertvolle Tipps, wie man Patienten souverän aufklären kann
  • Wissen ist Macht: Unterstützung der Patienten bei diversen Erstattungsproblemen im Rahmen einer individuellen bzw. „pauschalen“ Honorarvereinbarung

u. v. a. m.

Sie haben die Wahl!

Dauer

ca. 2 Stunden

Fortbildungspunkte

2 CME-Punkte

Preis *

255,00 €
1. Teilnehmer/-in
127,50 €
je weitere(r) Teilnehmer/-in

Datum Hinweis Warenkorb
01.12.2026
(Di)
12:00 – 14:00 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss ist Mo., 23.11.2026

Dauer

ca. 2 Stunden

Fortbildungspunkte

2 CME-Punkte

Preis *

225,00 €
1. Teilnehmer/-in
112,50 €
je weitere(r) Teilnehmer/-in

Verfügbar bzw. Datum Warenkorb
ab ca. Mitte Dezember 2026 buchbar

* Gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG sind unsere Leistungen umsatzsteuerbefreit.

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Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!