Förderungsmaßnahmen

Wir kümmern uns um Forderung und Förderung!

Gerade für Seminarteilnehmer/innen mit geringem Einkommen ist es nicht immer leicht, sich für Fortbildungsmaßnahmen zu entscheiden. Damit Sie aufgrund des Kostenfaktors nicht auf für Sie wichtige Fortbildungen verzichten müssen, gibt es einige Möglichkeiten Förderungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, damit Sie Ihre Fortbildungskosten nicht allein tragen müssen, indem wir als Bildungsanbieter die Förderungsmöglichkeiten annehmen.

Unten stehend finden Sie die momentan möglichen Förderungen. Wir prüfen regelmäßig, ob wir unsere Teilnehmer/innen mit der Annahme weiterer Förderungsmöglichkeiten unterstützen können. Falls Sie eine Förderungsmaßnahme in Anspruch nehmen können, die unten stehend noch nicht aufgelistet ist, melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden schnellstmöglich prüfen, ob wir diese Förderungsmaßnahme annehmen können.

Wichtiger: Bitte geben Sie bereits VOR Ihrer Anmeldung an, dass Sie eine Förderung haben bzw. beantragen möchten.

Der betriebliche Zugang des Bildungsschecks wurde zum 31.12.2023 eingestellt.

Ab dem 01.01.2024 werden keine neuen Bildungsschecks mehr an Unternehmen ausgegeben. Bereits ausgegebene Bildungsschecks können weiterhin eingelöst werden. Der individuelle Zugang des Bildungschecks für Privatpersonen wird fortgeführt.

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS wird als Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.

Die Förderung ist möglich für …

… Selbstständige, die

  • in Hamburg leben und/oder arbeiten.
  • die ihr/ihre Einkommen in Hamburg versteuern.
  • die ihr/ihre Existenzgründung abgeschlossen haben.
  • deren selbstständige Tätigkeit die hauptberufliche Tätigkeit ist.

… Beschäftigte, die

  • in Hamburg leben und/oder arbeiten.
  • in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten (mindestens 15 Wochenstunden).
  • bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten.
  • Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten.
  • geringfügig beschäftigt sind (Minijob)

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme bzw. maximal 750 Euro. Geprüft wird die bestmögliche Förderung, die im Einzelfall auch höher ausfallen kann.

Der Bonus sollte mindestens vier Wochen vor der Fortbildung beantragt werden und muss mindestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung bei uns vorliegen.

Nachdem Sie den Weiterbildungsbonus PLUS bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihre Seminarrechnung/-bestätigung mit einem Vermerk über die Höhe Ihres Eigenanteils.  

Die Förderung ist möglich für Präsenzveranstaltungen (keine Online-Fortbildungen) mit einer Dauer von mindestens 8 Unterrichtsstunden und kann entsprechend für unsere Ein- und Mehrtages-Seminare beansprucht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Der Weiterbildungsanbieter muss bei der Agentur für Arbeit zertifiziert sein, damit er den Bildungsgutschein annehmen darf. Diese Zertifizierung hat die DAISY Akademie + Verlag GmbH noch nicht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit über andere Förderungsmöglichkeiten.

Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!