Förderungsmaßnahmen
Wir kümmern uns um Forderung und Förderung!
Gerade für Seminarteilnehmer/innen mit geringem Einkommen ist es nicht immer leicht, sich für Fortbildungsmaßnahmen zu entscheiden. Damit Sie aufgrund des Kostenfaktors nicht auf für Sie wichtige Fortbildungen verzichten müssen, gibt es einige Möglichkeiten Förderungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie dabei, damit Sie Ihre Fortbildungskosten nicht allein tragen müssen, indem wir als Bildungsanbieter die Förderungsmöglichkeiten annehmen.
Untenstehend finden Sie die momentan möglichen Förderungen. Wir prüfen regelmäßig, ob wir unsere Teilnehmer/innen mit der Annahme weiterer Förderungsmöglichkeiten unterstützen können. Falls Sie eine Förderungsmaßnahme in Anspruch nehmen können, die untenstehend noch nicht aufgelistet ist, melden Sie sich gerne bei uns. Wir werden schnellstmöglich prüfen, ob wir diese Förderungsmaßnahme annehmen können.
Wichtiger: Bitte geben Sie bereits VOR Ihrer Anmeldung an, dass Sie eine Förderung haben bzw. beantragen möchten.
Nordrhein-Westfalen – Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für die berufliche Weiterbildung.
Die Förderung ist möglich für …
… alle Personen (insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende, Selbstständige) als individueller Zugang unter folgenden Fördervoraussetzungen:
- Wohnsitz: Der Wohnsitz des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
- Anzahl: Personen können im individuellen Zugang innerhalb eines Kalenderjahres einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann der Bildungsscheck ausgegeben wurde).
- Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte/r Ehepartner/in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommen maximal 80.000 Euro.
- Rechnungsstellung durch DAISY: an den Bildungsscheckträger / an die Privatperson
… Beschäftigte in KMU als betrieblicher Zugang unter folgenden Fördervoraussetzungen:
- Sitz oder Arbeitsstätte: Der Sitz oder die Arbeitsstätte des Unternehmens bzw. des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin des Bildungsscheck-Empfängers/der Bildungsscheck-Empfängerin muss sich in NRW befinden.
- Betriebsgröße: Das Unternehmen muss weniger als 250 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) haben.
- Anzahl: Im Zeitraum von einem Kalenderjahr kann ein Unternehmen bis zu zehn Bildungsschecks für seine Beschäftigten erhalten (maßgeblich hierfür ist das Datum, wann die Bildungsschecks ausgegeben wurden).
Pro Kalenderjahr kann maximal ein betrieblicher Bildungsscheck je Mitarbeiter/in ausgegeben werden. - Rechnungsstellung durch DAISY: an das Unternehmen / an die Praxis
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme bzw. maximal 500 Euro je Bildungsscheck. Bei dem individuellen Zugang wird die Förderung inklusive der Mehrwertsteuer berechnet, bei dem betrieblichen exklusive der Mehrwertsteuer.
Der Bildungsscheck wird durch Sie persönlich bei einer Beratungsstelle beantragt. Wir bitten um eine möglichst frühzeitige, postalische Zusendung des Bildungsschecks, in jedem Fall muss er mindestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung bei uns eingetroffen sein.
Nachdem Sie den Bildungsscheck bei uns eingereicht haben, erhalten Sie die Rechnung zu Ihrer Fortbildung mit einem Vermerk, in welcher Höhe Ihr Eigenanteil ist.
Bitte beachten Sie, dass wir die Förderungen für unsere Präsenzveranstaltungen und Live-Webinare annehmen dürfen, unsere Streaming-Videos sind hiervon ausgenommen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hamburg – Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS wird als Teil der Reaktion der Europäischen Union auf die Covid-19-Pandemie finanziert.
Die Förderung ist möglich für …
… Selbstständige, die
- in Hamburg leben und/oder arbeiten.
- die ihr/ihre Einkommen in Hamburg versteuern.
- die ihr/ihre Existenzgründung abgeschlossen haben.
- deren selbstständige Tätigkeit die hauptberufliche Tätigkeit ist.
… Beschäftigte, die
- in Hamburg leben und/oder arbeiten.
- in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten (mindestens 15 Wochenstunden).
- bei einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten arbeiten.
- Beschäftigte, die ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt vom Jobcenter erhalten.
- geringfügig beschäftigt sind (Minijob)
Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der Gesamtausgaben der Weiterbildungsmaßnahme bzw. maximal 750 Euro. Geprüft wird die bestmögliche Förderung, die im Einzelfall auch höher ausfallen kann.
Der Bonus sollte mindestens vier Wochen vor der Fortbildung beantragt werden und muss mindestens einen Tag vor Beginn der Fortbildung bei uns vorliegen.
Nachdem Sie den Weiterbildungsbonus PLUS bei uns eingereicht haben, erhalten Sie Ihre Seminarrechnung/-bestätigung mit einem Vermerk über die Höhe Ihres Eigenanteils.
Die Förderung ist möglich für Präsenzveranstaltungen (keine Online-Fortbildungen) mit einer Dauer von mindestens 8 Unterrichtsstunden und kann entsprechend für unsere Ein- und Mehrtages-Seminare beansprucht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Land Niedersachen – Prämiengutschein
Das Programm der Bildungsprämie ist am 31.12.2021 ausgelaufen, daher werden keine neuen Gutscheine mehr ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die Gutscheine eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten nach Ausgabe haben. Die Prämiengutscheine konnten daher bis spätestens Juni 2022 eingesetzt werden.
Agentur für Arbeit – Bildungsgutschein
Der Weiterbildungsanbieter muss bei der Agentur für Arbeit zertifiziert sein, damit er den Bildungsgutschein annehmen darf. Diese Zertifizierung hat die DAISY Akademie + Verlag GmbH noch nicht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner der Agentur für Arbeit über andere Förderungsmöglichkeiten.