Zahnersatz Teil 1
Festsitzender, herausnehmbarer und kombinierter Zahnersatz

Bei der Herstellung von Zahnersatz stehen dem Patienten viele verschiedene Versorgungsformen zur Auswahl. Je nach Befundsituation erhält er gemäß Regelversorgung die entsprechenden Festzuschüsse. Aber Achtung!

Obwohl die Praxissoftware gewisse Vorgaben macht, ist darauf nicht immer Verlass, denn ein und derselbe Zahnbefund kann gleich mehrere verschiedene Regelversorgungen auslösen. Hintergrund dieser Vielfältigkeit sind die vom Zahnarzt streng zu beachtenden Richtlinien, die selbst das beste Abrechnungsprogramm nicht berücksichtigen kann. Oft wird dadurch aus einer Regelversorgung eine gleich- oder sogar andersartige Versorgung und das hat starke Auswirkungen auf die zahnärztlichen und zahntechnischen Honorare.

Das Spannende ist, dass es beim Thema Kronen und Zahnersatz so unglaublich viele Varianten gibt. Würde ein Patient z. B. drei verschiedene Zahnärztinnen/Zahnärzte um eine ZE-Aufklärung und entsprechende Heil- und Kostenpläne bitten, würde sich niemand wundern, wenn danach mehr als drei akzeptable, aber unterschiedliche Versorgungsformen auf dem Tisch liegen. Allein für das reduzierte Restgebiss könnte man aus dem Stehgreif zwanzig verschiedene Varianten nennen ... wobei, wie bereits betont, der Zahnbefund immer derselbe ist! Dass eine derartige Vielfalt auch zu Unstimmigkeiten zwischen Zahnarzt, ZFA, ZMV, Zahntechniker, Krankenkasse und sogar der KZV führen kann, liegt auf der Hand.

Nur aktuelles und umfangreiches Wissen schafft die notwendige Transparenz, auch schwierige ZE-Abrechnungsfälle in den Griff zu bekommen und Honorarverluste zu vermeiden.

  • Wichtige gesetzliche Grundlagen bei der Versorgung mit Zahnersatz und Kronen
    • Sozialgesetzbuch: Leistungsanspruch und Festsetzung der Regelversorgung
    • Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien
    • Bundesmantelvertragliche Regelungen
    • Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
    • Heil- und Kostenplan für Zahnersatz
    • Privatvereinbarung gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z für außervertragliche Leistungen (z. B. FAL / FTL)
    • Kommentierungen der KZBV und der Clearingstelle zum Festzuschuss-System
  • Gegenüberstellung von Bema- und GOZ-Leistungen
  • Festzuschüsse nach den Befundklassen 1 bis 5
    • Festsitzender Zahnersatz (Stiftaufbauten, Kronen und Brücken)
    • Herausnehmbarer Zahnersatz (Interimsversorgungen, Prothesen und Kombinationsversorgungen)
  • Einordnung in Regel-, gleich- und andersartige Versorgung
  • Abrechnung von Begleitleistungen nach Bema und GOZ
  • Abrechnung von Materialkosten
  • Wichtige Grundlagen zur Abrechnung von zahntechnischen Leistungen
  • Gewährleistungspflicht und Nachbesserungsrecht
  • Viele praxisbezogene Beispiele mit Einordnung in Regel-, gleich- und andersartige Versorgung

u. v. a. m.

Wichtiger Hinweis: Wie immer werden die Themen nach Aktualität ergänzt, angepasst oder wenn notwendig auch geändert.

Das gesamte Praxisteam, auch Einsteiger, wenn sie mit den Bema- und GOZ-Leistungen ein wenig vertraut sind. Weil der ZE-Umsatz eine tragende Säule des wirtschaftlichen Erfolges darstellt, sind insbesondere auch Zahnärztinnen und Zahnärzte sehr gerne willkommen.

Sie haben die Wahl!

Dauer

1 Tag
zzgl. 1h Mittagspause

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

475,00 €
1. Teilnehmer*in
237,50 €
je weitere(r) Teilnehmer*in

Datum Hinweis Warenkorb
19.06.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss ist Mi., 12.06.2024
09.12.2024
(Mo)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss ist Mo., 02.12.2024

Dauer

1 Tag

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

485,00 €
je Teilnehmer*in

Datum Veranstaltungsort Warenkorb
24.04.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
in Leipzig Veranstaltungsort
13.05.2024
(Mo)
09:00 – 16:30 Uhr
in Ulm Veranstaltungsort
15.05.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
in Hamburg Veranstaltungsort
28.10.2024
(Mo)
09:00 – 16:30 Uhr
in Essen Veranstaltungsort
27.11.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
in Heidelberg Veranstaltungsort
04.12.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
in Berlin Veranstaltungsort

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Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!