PAR, UPT & Co.
Ein Segen für die Patienten und ein Gewinn für die Praxis
Aber nur, wenn Zahnärztinnen und Zahnärzte mit ihren Teams das neue PAR-Konzept lückenlos in den Praxisablauf integrieren. Dabei steht die Anspruchsberechtigung der GKV-Versicherten auf die neuen Sachleistungen im Mittelpunkt.




Beschreibung
Bevor an die Abrechnung der neuen PAR- und UPT-Leistungen überhaupt gedacht werden kann, muss zunächst die PAR-Richtlinie mit ihren 14 Paragrafen verinnerlicht werden; denn nur eine richtlinienkonforme Behandlung und deren vollständige Dokumentation sichert die Honorare und verhindert einen Regress durch die GKV.
Die korrekte Erstellung eines PAR-Status mit allen erforderlichen Befunden ist nach seiner Genehmigung durch die GKV die Basis für die exakt einzuhaltende Versorgungsstrecke und die anschließende UPT-Phase. Ein fehlerfreier PAR-Status löst i.d.R. auch keine Begutachtung aus.
In diesem Seminar lernen die Teilnehmer*innen alles über das neue PAR-Konzept der GKV und die richtige Abrechnung aller erbrachten Leistungen anhand von echten klinischen Fällen. Dabei wird auch auf die vielen Besonderheiten, zum Beispiel bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, eingegangen.
Ein ganz wichtiger Aspekt – die Abgrenzung zwischen den PAR-Kassenleistungen und Privatleistungen – wird ebenso dargestellt wie die vielen Möglichkeiten der Berechnung von sogenannten Zusatzleistungen. Auch das heißdiskutierte Thema „Delegation“ nehmen wir im Seminar unter die Lupe.
Kaum eine Praxis will ihre Patienten 5 oder gar 10 Monate nach einer antiinfektiösen Therapie „alleine lassen“! Deshalb werden auch vor oder während der zweijährigen UPT-Phase einige sogenannte PZR-Zusatztermine und Privatleistungen vereinbart. Um auch hier keine finanziellen Verluste zu erleiden, müssen die entsprechenden Vereinbarungen sachlich und rechtlich korrekt getroffen werden.
Weil in Deutschland (laut DG-Paro) ca. 12 Millionen Menschen an einer schweren Parodontitis leiden und bei einer Nichtbehandlung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen können, ist dieses Thema mehr als brisant. Andererseits müssen Patienten akzeptieren, dass der Zahnarzt weder Implantationen noch eine prothetische Versorgung durchführen darf, wenn ein betroffener Patient die notwendige PAR-Behandlung „ablehnt“!
Dieses so wertvolle und gewinnbringende PAR-Seminar ist für jede Praxis unverzichtbar, weil es sowohl die Chancen als auch die Risiken glasklar verdeutlicht und das Arbeiten im neuen „PAR-Zeitalter“ transparent und einfach macht. Deshalb melden Sie sich und Ihr Team jetzt an.
Inhalte
- Notwendige Patientenaufklärung gemäß § 630a ff. BGB Patientenrechtegesetz
- Alles was in der Patientenakte dokumentiert werden muss
- Von der Kassenleistung zur Privatleistung / Vereinbarung einer Privatbehandlung
- DG-Paro und DGZMK: Therapieablauf bei einer Parodontitis der Stadien I bis III
- PAR-Richtlinie:
- Regelungsgegenstand / Grundlagen der Erkrankung und Ziele der Behandlung
- PAR-Status: Anamnese, Befund, Diagnose und Dokumentation
- Besonderheiten bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen
- Behandlungsbedürftigkeit: Staging / Grading
- Begutachtung und Genehmigung
- Richtlinie zur Aufklärung, Unterweisung und zum geschlossenen Vorgehen
- Einsatz von Antibiotika als Kassen- bzw. Privatleistung
- Richtlinie zur Befundevaluation, zum offenen Vorgehen und zur UPT
- Die exakt einzuhaltende Versorgungsstrecke im Kontext privater Zusatzleistungen / vom PSI bis zur Befundevaluation sowie von der UPTa bis UPTg
- Behandlungen außerhalb der systematischen PAR:
- Excisionen / Inzisionen / Endo-Paro-Läsionen
- Verschiedene Techniken zur Rezessionsdeckung
- Periimplantäre Mukositis / Periimplantitis
- Die wichtigsten Fakten zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei PAR-Behandlungen
- Checklisten zur Dokumentation der drei PAR-Phasen
- Intensive Betrachtung der PAR-Leistungen mit allen Bestimmungen aus dem Bema-Teil 4 mit Gegenüberstellung der vergleichbaren GOZ- bzw. Analogleistungen
- Alles zum PSI und zur Erstellung eines PAR-Status
- Das parodontologische Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG)
- Die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung (MHU)
- Die antiinfektiöse Therapie (AIT)
- Die chirurgische Therapie (CPT)
- Die Befundevaluation (BEV) nach AIT oder nach CPT
- Die unterstützende Parodontitistherapie (UPT a–g) unter Berücksichtigung des Grading
- Komplexe klinische Fälle zum Ablauf einer PAR-Behandlung und der anschließenden UPT-Phase mit übersichtlichen Checklisten und Einsatz des DAISY UPT-Rechners®
- Delegationsmöglichkeiten im Kontext einer PAR-Therapie
- Welche Zusatzleistungen sind im Rahmen einer PAR-Behandlung und in der UPT-Phase möglich?
- Zusatzleistungen und außervertragliche Leistungen
- Kontextbezogene Analogleistungen / Umfeldpositionen
- Diagnostische Maßnahmen: Markerkeimanalysen / Parodontitis-Risikotests
- Laseranwendungen / Photodynamische Therapie
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
- Wichtige Rechtsprechung
- u. v. a. m.
Wichtiger Hinweis: Wie immer werden die Themen nach Aktualität ergänzt, angepasst oder wenn notwendig auch geändert.
Herzlich willkommen sind ...
Das gesamte Praxisteam, ganz gleich ob Vorkenntnisse zur Abrechnung parodontologischer Leistungen vorhanden sind oder nicht.
Sie haben die Wahl!
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Dauer
ca. 6 Stunden
zzgl. 1h Mittagspause bei Live-Webinaren
Fortbildungspunkte
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Datum | Hinweis | Warenkorb |
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14.06.2023 (Mi) 09:00 – 16:30 Uhr |
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11.10.2023 (Mi) 09:00 – 16:30 Uhr |
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Dauer
ca. 6 Stunden
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Fortbildungspunkte
6 CME-Punkte
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Präsenz-SEMINAR
Dauer
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Fortbildungspunkte
8 CME-Punkte
Preis (inkl. MwSt.)
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Datum | Veranstaltungsort | Warenkorb |
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1687244400
20.06.2023 (Di) 09:00 – 16:30 Uhr |
in Düsseldorf Veranstaltungsort |
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25.11.2023 (Sa) 09:00 – 16:30 Uhr |
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