Zahnersatz Teil 3
Suprakonstruktionen / Hybridversorgungen

Suprakonstruktionen werden im Rahmen einer prothetischen Versorgung gerne als „Goldstandard“ bezeichnet, wobei sie aus zahnärztlicher Sicht längst zur Routine geworden sind.

Ganz anders sieht es bei der HKP-Erstellung, der Festlegung einer Regelversorgung und der Abrechnung aus. Die Vielfalt der Versorgungsformen ist in diesem ZE-Bereich besonders groß und deshalb beginnen die Probleme bereits mit der Auffassung, dass Suprakonstruktionen immer als „andersartig“ eingestuft werden müssen. Natürlich gibt es auch Regel- bzw. gleichartige Suprakonstruktionen, ganz zu schweigen von den sogenannten Mischfällen. Auch der Unterschied zwischen einer Ausnahmeindikation und einem Ausnahmefall muss verinnerlicht sein.

Um sich in diesem Dschungel nicht zu verirren, sind ganz spezielle Kenntnisse der Honorierungssysteme und des Festzuschusssystems erforderlich. Nur damit ist man in der Lage, seine Patienten sachgerecht und kompetent über die zu erwartenden Selbstkosten einer Zahnersatz-Versorgung aufzuklären.

Müssen bereits vorhandene Suprakonstruktionen erneuert werden, stellen sich die Fragen: „Befundveränderung ja oder nein?“ oder „Liegt ein Wechsel der Versorgungsform vor?“ bzw. „Trifft die Befundklasse 2 – 4, 6 oder 7 zu?“. Weil sich in diesem Bereich immer wieder vieles ändert, fällt die Beantwortung dieser Fragen selbst einem Experten nicht immer leicht.

Bei dieser spannenden Fortbildung werden alle Fragen beantwortet und das neue Wissen wird anhand vieler Beispiele geübt und durch logische Mindmaps vertieft.

  • Gesetzliche Grundlagen bei der Abrechnung von Suprakonstruktionen
  • Vertragliche Grundlagen für Versicherte der GKV
  • Fakten aus den Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien
  • Befund- und Therapiekürzel (ZER)
  • Ablaufschema zum EBZ-Verfahren für Zahnersatz und Reparaturen
  • Anspruch auf eine Suprakonstruktion im Rahmen der Ausnahmefälle / Ausnahmeindikation
  • Gegenüberstellung Berma <–> GOZ
  • Befundklasse 7 (Suprakonstruktionen)
    • Erneuerungsbedürftige bzw. wiederherstellungsbedürftige Suprakonstruktionen bei Ausnahmefällen und in der Andersartigkeit
    • Umgestaltung einer Totalprothese zur Suprakonstruktion bei atrophiertem zahnlosem Kiefer
  • Befundklasse 6 und 7: Kombinationsliste
  • Richtige Abrechnung von Begleitleistungen
  • Zahntechnische Leistungen nach dem BEL
  • Demontage, Reinigung und Remontage von Suprakonstruktionen und Abutments
  • Workshop zu Suprakonstruktionen und Hybridversorgungen:
    • Erstversorgung mit und ohne Ausnahmefall
    • Kronen, Brücken, Teleskopkronen, Stege usw.
    • Erneuerung / Wiederherstellung von herausnehmbaren Suprakonstruktionen
  • u. v. a. m.

Wichtiger Hinweis: Wie immer werden die Themen nach Aktualität ergänzt, angepasst oder wenn notwendig auch geändert.

Das gesamte Praxisteam, auch Einsteiger, wenn sie mit den Bema- und GOZ-Leistungen ein wenig vertraut sind und sich ausführliches und strukturiertes Expertenwissen zum Thema „Suprakonstruktionen und Hybridversorgungen“ aneignen wollen.

Sie haben die Wahl!

Dauer

1 Tag
zzgl. 1h Mittagspause

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

465,00 €
1. Teilnehmer*in
232,50 €
je weitere(r) Teilnehmer*in

Neuer Preis ab dem 01.01.2024:

475,00 €
1. Teilnehmer*in
237,50 €
je weitere(r) Teilnehmer*in

Datum Hinweis Warenkorb
13.12.2023
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss war Mi., 06.12.2023
21.06.2024
(Fr)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss ist Fr., 14.06.2024

Dauer

1 Tag

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

475,00 €
je Teilnehmer*in

Neuer Preis ab dem 01.01.2024:

485,00 €
je Teilnehmer*in

Datum Veranstaltungsort Warenkorb
26.04.2024
(Fr)
09:00 – 16:30 Uhr
in Leipzig Veranstaltungsort
15.05.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
in Ulm Veranstaltungsort
17.05.2024
(Fr)
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Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!