Zahnersatz Teil 3
Suprakonstruktionen / Hybridversorgungen
Suprakonstruktionen werden im Rahmen einer prothetischen Versorgung gerne als „Goldstandard“ bezeichnet, wobei sie aus zahnärztlicher Sicht längst zur Routine geworden sind.




Zum Thema
Ganz anders sieht es bei der HKP-Erstellung, der Festlegung der Regelversorgung, der Einstufung der Versorgungsart sowie der folgenden
Abrechnung aus. Die Vielfalt der Versorgungsformen ist in diesem ZE-Spezialgebiet besonders groß und deshalb beginnen die Probleme bereits mit der Auffassung, dass Suprakonstruktionen immer als andersartig eingestuft werden müssen. Natürlich gibt es auch Regel- bzw. gleichartige Suprakonstruktionen, ganz zu schweigen von den sogenannten Mischfällen. Auch der Unterschied zwischen einer Ausnahmeindikation und einem Ausnahmefall muss verinnerlicht sein.
Um sich in diesem Dschungel nicht zu verirren, sind ganz spezielle Kenntnisse der Honorierungssysteme und des Festzuschusssystems erforderlich. Nur damit ist man in der Lage, seine Patienten sachgerecht und kompetent über die zu erwartenden Eigenanteile einer Zahnersatz-Versorgung aufzuklären und auch komplizierte Suprakonstruktionen oder Hybridversorgungen erfolgreich abzurechnen.
Müssen bereits vorhandene Suprakonstruktionen erneuert werden, stellen sich die Fragen: „Befundveränderung ja oder nein?“ bzw. „Liegt ein Wechsel der Versorgungsform vor?“ und „Trifft die Befundklasse 2–4, 6 oder 7 zu?“. Weil in diesem Bereich selbst Kleinigkeiten von größter Bedeutung sind, fällt die Beantwortung dieser Fragen selbst einem Experten nicht immer leicht.
Auch werfen die Wiederherstellungsmaßnahmen dieser Versorgungen oder auch die Umarbeitungen zu Suprakonstruktionen immer wieder Fragen auf und erfordern eine genaueste Analyse der durchgeführten Maßnahmen.
Bei dieser spannenden Fortbildung werden diese Fragen alle beantwortet und das neue Wissen wird anhand vieler klinischer Fälle geübt und durch logische Mindmaps vertieft. Denn: Übung macht den DAISY-Meister!
Inhalte
- Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinie
- Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)
- Provisorische, semipermanente und definitive Eingliederung
- Vereinbarung einer Abschlagszahlung
- Ausnahmeindikation für implantologische Leistungen
- Privatvereinbarung gemäß § 8 Absatz 7 BMV-Z / Begleitleistungen und selbstständige Zusatzleistungen
- Gewährleistung / Kulanz / Garantie
- Indikationsklassen in der Implantologie
- Gegenüberstellung Bema <–> GOZ / GOZ-Nummern
- Auswechseln von Aufbauelementen bei zweiphasigen Implantatsystem
- Implantat-Abutment: Verbindung von Implantat und Krone
- Implantatkrone: zementiert oder verschraubt ?
- Klinische Fälle mit/ohne Ausnahmefall:
- Erneuerung einer Suprakonstruktion mit/ohne Befundveränderung / Befundklasse 7
u. v. a. m.
Wichtiger Hinweis: Wie immer werden die Themen nach Aktualität ergänzt, angepasst oder wenn notwendig auch geändert.
Herzlich willkommen sind ...
Das gesamte Praxisteam, auch Einsteiger, wenn sie mit den Bema- und GOZ-Leistungen ein wenig vertraut sind und sich ausführliches und strukturiertes Expertenwissen zum Thema „Suprakonstruktionen und Hybridversorgungen“ aneignen wollen.
Sie haben die Wahl!
Live-WEBINAR
Dauer
1 Tag
Fortbildungspunkte
8 CME-Punkte
Preis
- 475,00 €
- 1. Teilnehmer*in
- 237,50 €
- je weitere(r) Teilnehmer*in
Datum | Hinweis | Warenkorb |
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1751007600
27.06.2025 (Fr) 09:00 – 16:30 Uhr |
Achtung! Anmeldeschluss ist Fr., 20.06.2025 |
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1764921600
05.12.2025 (Fr) 09:00 – 16:30 Uhr |
Achtung! Anmeldeschluss ist Fr., 28.11.2025 |
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Präsenz-SEMINAR
Dauer
1 Tag
Fortbildungspunkte
8 CME-Punkte
Preis
- 485,00 €
- je Teilnehmer*in
Datum | Veranstaltungsort | Warenkorb |
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1763712000
21.11.2025 (Fr) 09:00 – 16:30 Uhr |
in Freiburg Veranstaltungsort |
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1764316800
28.11.2025 (Fr) 09:00 – 16:30 Uhr |
in Hannover Veranstaltungsort |
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