Zahnersatz Teil 3
Suprakonstruktionen / Hybridversorgungen

Suprakonstruktionen werden im Rahmen einer prothetischen Versorgung gerne als „Goldstandard“ bezeichnet, wobei sie aus zahnärztlicher Sicht längst zur Routine geworden sind.

Ganz anders sieht es bei der HKP-Erstellung, der Festlegung der Regelversorgung, der Einstufung der Versorgungsart sowie der folgenden
Abrechnung aus. Die Vielfalt der Versorgungsformen ist in diesem ZE-Spezialgebiet besonders groß und deshalb beginnen die Probleme bereits mit der Auffassung, dass Suprakonstruktionen immer als andersartig eingestuft werden müssen. Natürlich gibt es auch Regel- bzw. gleichartige Suprakonstruktionen, ganz zu schweigen von den sogenannten Mischfällen. Auch der Unterschied zwischen einer Ausnahmeindikation und einem Ausnahmefall muss verinnerlicht sein.

Um sich in diesem Dschungel nicht zu verirren, sind ganz spezielle Kenntnisse der Honorierungssysteme und des Festzuschusssystems erforderlich. Nur damit ist man in der Lage, seine Patienten sachgerecht und kompetent über die zu erwartenden Eigenanteile einer Zahnersatz-Versorgung aufzuklären und auch komplizierte Suprakonstruktionen oder Hybridversorgungen erfolgreich abzurechnen.

Müssen bereits vorhandene Suprakonstruktionen erneuert werden, stellen sich die Fragen: „Befundveränderung ja oder nein?“ bzw. „Liegt ein Wechsel der Versorgungsform vor?“ und „Trifft die Befundklasse 2–4, 6 oder 7 zu?“. Weil in diesem Bereich selbst Kleinigkeiten von größter Bedeutung sind, fällt die Beantwortung dieser Fragen selbst einem Experten nicht immer leicht.

Auch werfen die Wiederherstellungsmaßnahmen dieser Versorgungen oder auch die Umarbeitungen zu Suprakonstruktionen immer wieder Fragen auf und erfordern eine genaueste Analyse der durchgeführten Maßnahmen.

Bei dieser spannenden Fortbildung werden diese Fragen alle beantwortet und das neue Wissen wird anhand vieler klinischer Fälle geübt und durch logische Mindmaps vertieft. Denn: Übung macht den DAISY-Meister!

  • Auszüge aus der Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinie
  • Neue und alte Befund- und Therapiekürzel (ZER)
  • Ablaufschema zum EBZ-Verfahren für Zahnersatz und Reparaturen / Ausfüllen eines Heil- und Kostenplanes
  • Anspruch auf eine Suprakonstruktion im Rahmen der Ausnahmefälle / Ausnahmeindikationen
  • Zahntechnische Leistungen nach dem BEL
  • Indikationsklassen in der Implantologie
  • Provisorische, semipermanente und definitive Eingliederung
  • Privatvereinbarung gemäß § 8 Absatz 7 BMV-Z
  • Gegenüberstellung Bema <–> GOZ / GOZ-Nummern
  • Verschraubung von Implantataufbauten und Suprakonstruktionen
  • Selbstständige Leistungen am Implantataufbau bei zweiphasigem Implantatsystem
  • Klinische Fälle mit/ohne Ausnahmefall:
    • Festsitzende / herausnehmbare Suprakonstruktionen
    • Hybridversorgungen
    • Suprakonstruktionen mit Stegen
    • Wiederherstellungen und Umarbeitungen
  • Erneuerung einer Suprakonstruktion mit/ohne Befundveränderung / Befundklasse 7

u. v. a. m.

Wichtiger Hinweis: Wie immer werden die Themen nach Aktualität ergänzt, angepasst oder wenn notwendig auch geändert.

Das gesamte Praxisteam, auch Einsteiger, wenn sie mit den Bema- und GOZ-Leistungen ein wenig vertraut sind und sich ausführliches und strukturiertes Expertenwissen zum Thema „Suprakonstruktionen und Hybridversorgungen“ aneignen wollen.

Sie haben die Wahl!

Dauer

1 Tag
zzgl. 1h Mittagspause

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

475,00 €
1. Teilnehmer*in
237,50 €
je weitere(r) Teilnehmer*in

Datum Hinweis Warenkorb
11.12.2024
(Mi)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss war Mi., 04.12.2024
27.06.2025
(Fr)
09:00 – 16:30 Uhr
Achtung! Anmeldeschluss ist Fr., 20.06.2025

Dauer

1 Tag

Fortbildungspunkte

8 CME-Punkte

Preis (inkl. MwSt.)

485,00 €
je Teilnehmer*in

Datum Veranstaltungsort Warenkorb
23.05.2025
(Fr)
09:00 – 16:30 Uhr
in München Veranstaltungsort
23.05.2025
(Fr)
09:00 – 16:30 Uhr
in Köln Veranstaltungsort
12.06.2025
(Do)
09:00 – 16:30 Uhr
in Frankfurt am Main Veranstaltungsort

Achtung! Seminare und Webinare können z. Zt. nicht gemeinsam in den Warenkorb gelegt werden.


Zurück

Die Krone einer perfekten Behandlung ist – die perfekte Abrechnung!